Seit 2014 gilt für Verbandskästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht durften noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandkasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
Geänderte DIN 13164 (Stand: Januar 2014)
Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.
Neu aufgenommen wurde:
Gestrichen wurde:
Sanktionen
Wer keinen Verbandskasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.
Verfallsdatum
Zu beachten ist, das der Verbandskasten einem Verfallsdatum unterliegt.