Telefon: 0355-871731 | Fax: 0355-871741

 

logo coparts

Umsetzung Prüfrichtlinie Scheinwerfereinstellgerät

informationAnbei ein Auszug aus der gültigen Richtlinie zur Überprüfung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen bei der HU.
 
Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bonn, den 30. Januar 2017
LA 20/7342.12/00
 
Die Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2014 (VkBl. 2014, Heft 5, S. 174), wird wie folgt geändert:

1.Anwendungsbereich, Übergangsbestimmungen
Diese Richtlinie gilt für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen im Rahmen der wiederkehrenden Untersuchungen nach § 29 StVZO.
Die Richtlinie ist spätestens ab dem 01.01.2018 an Systemen zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer anzuwenden.
Die „Richtlinie für die Einstellung und die Prüfung der Einstellung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen“ in der Fassung der Veröffentlichung im VkBl. 1987, Heft 16, S. 563 mit Berichtigung im Heft 22, S. 759 wird zum 01.01.2018 aufgehoben.